Wer mit öffentlichen Verkehrsmitteln reist, hat Anspruch auf saubere Fahrzeuge und eine pünktliche Beförderung. Gerade bei einem komplexen System wie der Eisenbahn wirken sich kleine Störungen sehr schnell auf das Gesamtsystem aus, sodass gerade Verspätungen oder gar Zugausfälle zu starken Abweichungen vom Fahrplan führen.
Gerade bei Unpünktlichkeit kann ein Fahrgast unter bestimmten Voraussetzungen sein Recht auf Schadenersatz durch Kosten für ein Taxi, eine ungeplante Hotelübernachtung oder eine (Teil-) Erstattung des Fahrpreises geltend machen.
Pro Bahn RV Oldenburger Land / Bremen setzt sich für ein niedersachsen- und bremenweit einheitliches System zur Geltendmachung der Fahrgastrechte ein.
Für weitere Informationen verweisen wir auf:
TBNE – Tarifverband der Bundeseigenen und Nichtbundeseigenen Eisenbahnen in Deutschland: https://www.fahrgastrechte.info/
PRO BAHN Bundesverband: https://www.pro-bahn.de/disk/index_rechte.htm